Nach dem Autounfall gilt: Ruhe bewahren. Erste Hilfe leisten falls Personen zu Schaden gekommen sind.
Unabhängig davon ob der Unfall fremd oder selbst verschuldet war, ist der Schreck unmittelbar nach dem Unfall groß und man kommt sich recht hilflos vor.
Wenn bei einem Autounfall keine Personen zu Schaden gekommen sind , versuchen Sie besonders bei einer unklaren Schuldfrage schnellstmöglich den Verlauf des Unfallgeschehens zu dokumentieren. Besonders wichtig ist die Stellung der am Unfall beteiligten Fahrzeuge, um bei einer Unfallrekonstruktion den genauen Ablauf zu beweisen. Sollte die Möglichkeit bestehen, so empfiehlt es sich die Fahrzeuge in Unfallposition zu belassen, gegebenfalls zu fotografieren . Anhand von Bildern, Kollisionswinkeln und den Beschädigungen an den einzelnen Fahrzeugen ist es erfahrenen Gutachtern später möglich, einen detaillierten Ablauf des Unfalls zu rekonstruieren.
Sollten Sie unsicher sein, ob Sie eine Mitschuld oder alleinige Schuld an dem Unfall haben, so äußern Sie diese Meinung nicht, bezahlen kein Verwarnungsgeld an die Polizei und unterschreiben Sie vor allem keine derartig lautenden Erklärungen am Unfallort. Eine einmal getätigte Unterschrift/ Erklärung lässt sich schwer wiederlegen.
Auch bei vermeintlichen Bagatellschäden empfiehlt es sich, die Polizei zu informieren, selbst wenn der Unfallgegner ein Verschulden seinerseits einräumt .
Sollte der Eigentümer des beschädigten Fahrzeug nicht anwesend sein, verlassen Sie nicht einfach den Unfallort! Sie haben eine Wartepflicht! Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus. Sie sollten die Polizei über den Unfall informieren. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht nach, machen Sie sich evtl. nach § 142 StGB der Unfallflucht strafbar.
Achten Sie auf Fahrzeuge mit Insassen oder Personen an der Unfallstelle die den Unfall evtl. gesehen haben, die im Streitfall als Zeugen nützlich sein könnten. Lassen Sie sich deren Personalien geben bzw. erfassen Sie Kennzeichen der Fahrzeuge.